Neueinführung des Pendlereuros

Pendlern steht zusätzlich zur Pendlerpauschale der Pendlereuro, der abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz ist, als steuerlicher Absetzbetrag zur Verfügung. Der Pendlereuro beträgt jährlich 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn die Strecke mindestens 11 Mal pro Monat zurückgelegt wird. Für Teilzeitarbeitskräfte, die an mindestens 4 bis 7 Tagen bzw 8 bis 10 Tagen pro Monat pendeln, steht der Pendlereuro zu einem  bzw zwei Drittel zu. Der Pendlereuro kann bereits bei der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung berücksichtigt werden.

Quelle: ÖGWT

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