Jobticket für alle

Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können seit 1.1.2013 die Kosten für ein öffent­liches Verkehrsmittel (“Jobticket”) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber ersetzt werden, wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Wird das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt, dann liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor. 

Quelle: ÖGWT

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