Negativsteuer mit Pendlerzuschlag

Wenn die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs und nach Berücksichtigung der Absetzbeträge negativ ist, so sind der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag inklusive den Kinderzuschlägen gutzuschreiben.

Besteht ein Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – höchstens jedoch € 110,00 jährlich – unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben.

Liegen nun zusätzlich die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale vor, erhöht sich die Gutschrift der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auf 18 % (neuer Wert) bzw. auf 15 % (Wert vor der Neuregelung) und der Höchstbetrag auf € 400,00 jährlich (neuer Wert) bzw. auf € 251,00 jährlich (Wert vor der Neuregelung).

Quelle: Atikon

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