Doppelte Haushaltsführung – relevante Einkünfte des (Ehe)Partners
Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Familienwohnsitz deshalb beibehalten wird, weil der (Ehe)Partners steuerlich relevante Einkünfte von wirtschaftlicher Bedeutung am Familienwohnsitz erzielt. Als steuerlich relevant werden ab der Veranlagung 2013 Einkünfte von mehr als € 6.000 (€ 2.200 bis zur Veranlagung 2012) betrachtet. Die Einkünfte sind auch dann von wirtschaftlicher Bedeutung, wenn diese zwar unter der Grenze liegen, aber mehr als ein Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichtigen ausmachen. Auch in diesen Fällen liegt eine Unzumutbarkeit eines Familienwohnsitzwechsels vor, und führt zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten.
Quelle: ÖGWT
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