Ordi-Zusammenschluss - Hausapotheke zurückbehalten möglich

Im Zusammenhang mit der Hausapotheke eines Arztes wird im aktuellen UmgrStG-Wartungserlass ausgeführt, dass diese für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich ist und somit anlässlich des Zusammenschlusses auch zurückbehalten werden kann. Im Fall der Zurückbehaltung stellt die Hausapotheke Sonderbetriebs­vermögen des Zusammenschlussp­artners in der Ärzte-OG dar. Aus Praxissicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch die Übertragung der Hausapotheke auf die Personen­gesellschaft möglich ist, sofern der Betrieb der Hausapotheke durch die Personen­gesellschaft rechtlich und faktisch möglich ist.

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