Ordi-Zusammenschluss - Hausapotheke zurückbehalten möglich
Im Zusammenhang mit der Hausapotheke eines Arztes wird im aktuellen UmgrStG-Wartungserlass ausgeführt, dass diese für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich ist und somit anlässlich des Zusammenschlusses auch zurückbehalten werden kann. Im Fall der Zurückbehaltung stellt die Hausapotheke Sonderbetriebsvermögen des Zusammenschlusspartners in der Ärzte-OG dar. Aus Praxissicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch die Übertragung der Hausapotheke auf die Personengesellschaft möglich ist, sofern der Betrieb der Hausapotheke durch die Personengesellschaft rechtlich und faktisch möglich ist.
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