Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte

Bisher stand die Pendlerpauschale nur Ordinationsmitarbeitern zu, die an mehr als zehn Tagen im Monat die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen. Nun wird das Pauschale nach Tagen gestaffelt. Ordinationsmitarbeitern, die diese Strecke mindestens an vier Tagen pro Monat zurücklegen, steht nun das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu, bei mindestens acht Tagen pro Monat zu zwei Drittel und ab mindestens elf Tagen pro Monat wie bisher zur Gänze.

Quelle: Atikon

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