Pendlereuro

Neu ist der Pendlereuro. Jeder, der Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, hat auch Anspruch auf den Pendlereuro. Er ist ein Absetzbetrag und beträgt pro Kilometer Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz € 2,00. Der Pendlereuro ist vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Teilzeitbeschäftigten steht derselbe aliquote Anteil zu wie beim Pendlerpauschale.

Beispiel: Entfernung Wohnung – Arbeit: 30 km. Der Ordinationsmitarbeiter pendelt einmal pro Woche. Ihm steht daher 1/3 des Pendlereuros zu (€ 20,00 pro Jahr).

Quelle: Atikon

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