Wann muss ich eine Steuererklärung für 2012 abgeben?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2013 (für Online-Erklärungen der 1.7.2013). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2012 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2014 bzw 30.4.2014, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2013 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2013. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000

E1

30.4.2013

1.7.2013

Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung

E1

30.4.2013

1.7.2013

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen

E1

30.4.2013

1.7.2013

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde

E1

30.4.2013

1.7.2013

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und

das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000  – Arbeitnehmerveranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730

E1

30.4.2013

1.7.2013

Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von 2 oder mehreren Arbeitgebern

L1

30. 9. 2013

30. 9. 2013

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt

L1

30. 9. 2013

30. 9. 2013

Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

L1

30. 4. 2013

1. 7.2013

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung  berücksichtigt

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freiwillige Steuererklärung

L1

bis Ende 2017

Quelle: ÖGWT

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