Selbstbehalt und außergewöhnliche Belastung
Der bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen abzuziehende Selbstbehalt vermindert sich ab der Veranlagung 2012 um 1%, wenn dem Steuerpflichtigen zwar kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate verheiratet war bzw nicht dauernd getrennt gelebt hat und der (Ehe)Partner Einkünfte von höchstens € 6.000 jährlich erzielt hat.
Quelle: ÖGWT
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